Barrierefreiheitserklärung
Das Bundesministerium für Bildung ist bemüht, Websites und mobile Anwendungen im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I Nr. 59/2019 idgF barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.elementarwichtig.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
- Kontrastverhältnisse bei farbigen Kapitelüberschriften und Zwischenüberschriften auf der Startseite erreichen in einzelnen Bereichen nicht die geforderten Kontrastwerte nach WCAG 2.1 AA.
- Betroffen ist insbesondere WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. März 2026 erstellt und zuletzt am 27. März 2026 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung durch das Bundesministerium für Bildung vorgenommen.
Feedback und Kontaktangaben
Feedback zu jeglichen Aspekten dieser Website kann an elementarwichtig@bmb.gv.at gesendet werden.
Mögliche Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen werden nach Prüfung möglichst behoben, andernfalls die Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte überarbeitet.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.